Neue EU-Datenschutzverordnung – was gilt es zu beachten?
von Sebastian Hartmann – 16.05.2018
EU-DSGVO
Ist die Schweiz von dieser Verordnung betroffen?
Ist meine Webseite oder mein Online-Shop davon betroffen?
Was sollen Betreiber einer Webseite oder eines Online-Shops überprüfen und falls erforderlich nachbessern?
Impressum
Auf Webseiten und Online-Shops besteht Informationspflicht durch ein Impressum. Hier müssen Kontaktdaten, Ansprechpartner und Haftungsbeschränkungen ersichtlich sein.
Datenschutzerklärung
In der Erklärung benennt der Webseiten-Betreiber, welche Statistik-Tools, Social Media-Plugins, Newsletter- und Umfragetools er einsetzt. Es muss aufgelistet werden, an welchen Standorten die Daten gespeichert werden. User der Webseite oder des Online-Shops müssen ausserdem über ihr Auskunftsrecht, Beschwerderecht und Widerrufungsrecht informiert werden.
Cookies
Die EU-DSGVO enthält keine speziellen Regelungen für Cookies. Allerdings ist zu beachten, dass fast alle Cookies ohne weiteres unter die Definition für "personenbezogene Daten" fallen. Grundsätzlich empfiehlt man eine entsprechende Formulierung in der Datenschutzerklärung.
Newsletter
Ohne konkrete Anmeldung für den Service dürfen keine Newsletter mehr versendet werden. Bislang genügte für den Newsletter- oder Mailingversand häufig die bestehende Geschäftsbeziehung als stillschweigende Einwilligung. Verboten sind ab 25. Mai 2018 auch vorkonfigurierte Check-Boxen mit Ja-Kreuz.
SSL-Zertifikat
Webseiten mit einem Kontaktformular und Online-Shops müssen ihre Serververbindung durch ein SSL-Zertifikat verschlüsseln lassen.